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Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltungsbereich Die
folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen
Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Veranstaltungen und den Bildungseinrichtungen des Bildungswerkes der Erzdiözese Köln
e.V. Abweichende
Allgemeine Geschäfts- oder Veranstaltungsbedingungen haben keine Gültigkeit. Anmeldung Bitte nutzen
Sie für die Anmeldung die Anmeldekarten im Programmheft, die separaten Flyer
bzw. Anmeldekarten oder die Online-Anmeldung auf unserer Internetseite. Die
Anmeldung zu den Veranstaltungen muss schriftlich unter Angabe des vollen
Namens, der Anschrift und Telefonnummer erfolgen. Die
Anmeldung für eine Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung
des festgesetzten Teilnahmeentgeltes, auch für durch Sie angemeldete andere
Personen. Sie erhalten
von uns eine Anmeldebestätigung und werden benachrichtigt, falls eine
Veranstaltung belegt ist oder ausfällt. Bei
gesondert gekennzeichneten Kursen behalten wir uns vor, die Veranstaltung auch
digital durch-bzw. fortzuführen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung entsteht
dadurch nicht. Anmeldung
für Veranstaltungen mit Kooperationspartnern Anmeldungen
für Veranstaltungen bei unseren Kooperationspartnern in den katholischen
Kirchengemeinden und den Verbänden und Einrichtungen sind an die im
Programmheft bzw. auf der Internetseite jeweils angegebene Person zu richten. Online-Anmeldung Die
Darstellung der Veranstaltungen auf den Internetseiten der Einrichtungen in
Verbindung mit der Online-Anmeldung stellt kein rechtlich bindendes Angebot,
sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons
„kostenpflichtige Bestellung“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf
dem Bestellformular aufgeführten Veranstaltung ab. Die Bestätigung des Zugangs
Ihrer Bestellung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem
Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können
Ihre Bestellung durch Versand einer separaten Anmeldebestätigung per E-Mail
innerhalb von fünf Tagen annehmen. Zahlungsweise Die Zahlung
erfolgt durch SEPA-Lastschrifteinzug. Anmeldungen
über das Internet oder per E-Mail sind nur mit Erteilung einer SEPA-Lastschrift
möglich. Wenn Sie in den anderen Anmeldeverfahren dem SEPA-Lastschrifteinzug
nicht zustimmen wollen, müssen Sie die Kursgebühr umgehend bezahlen. SEPA-Lastschrifteinzug Das
Lastschrifteinzugsverfahren wird mit der Gläubiger-Identifikationsnummer
DE50ZZZ00000304425 durchgeführt und ist für Sie sicher und bequem. Die Vorteile
für Sie sind:
Für
Lastschrifteinzüge, die wegen falscher oder fehlerhafter Bankverbindung,
mangelnder Deckung des Kontos oder unrechtmäßigem Widerspruchs nicht eingelöst
werden können, berechnen wir die entstandenen Bankgebühren. Banküberweisung Banküberweisungen
sind in Ausnahmefällen möglich. Bei Banküberweisung wird das Teilnahmeentgelt
direkt mit der Anmeldung fällig. Ratenzahlung In
Ausnahmefällen kann durch die Einrichtungsleitung eine Ratenzahlung genehmigt
werden. Dies ist vor Kursbeginn mit der Bildungseinrichtung abzusprechen, und
nur mit Erteilung einer SEPA-Lastschrift möglich. Rücktritt Bei
Erklärung des schriftlichen Rücktritts, die uns spätestens am 7. Tag vor dem
Veranstaltungstermin zugeht, entfällt die Pflicht zur Leistung der Vergütung.
Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden
der Teilnahme ist die volle Teilnehmergebühr zu zahlen. Maßgebend ist in allen
Fällen das Eingangsdatum der Abmeldung bei der Bildungseinrichtung. Zur
Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich beim
Bildungswerk eingehen. Der Rücktritt ist zu richten an: Bildungswerk
der Erzdiözese Köln e.V. Für
Veranstaltungen mit Übernachtung und Verpflegung gelten abweichende
Rücktrittsfristen. Besondere
Hinweise Die Möglichkeit des Rücktritts erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten vollständig erfüllt ist, bevor Sie die Möglichkeit des Rücktritts
ausgeübt haben. Mahnverfahren Bei
Zahlungsverzug berechnen wir nach einer ersten kostenfreien Zahlungserinnerung
für die erste Mahnung 2,00 € und für eine weitere Mahnung 5,00 €. Erstattung Kommen
Veranstaltungen nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Ermäßigungen/Erstattungen Die
Teilnehmergebühren sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr
kostengünstig kalkuliert. Aus diesem Grund gibt es auch nur in einzelnen
Programmbereichen bzw. für einzelne Zielgruppen die Möglichkeit einer
Gebührenermäßigung. Bitte
informieren Sie sich über mögliche Ermäßigungsgründe und einzureichende
Nachweise bei der Bildungseinrichtung. Sie müssen bis zum ersten Kurstag bei
der Bildungseinrichtung beantragt werden. Später eingehende Anträge können
nicht mehr berücksichtigt werden. In Bezug auf
die Erstattungsmöglichkeiten der Krankenkassen bitten wir die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer, sich an ihre jeweilige Krankenkasse zu wenden. Auf Wunsch
stellen wir Ihnen nach Beendigung Ihres Kurses eine Bescheinigung über die
Teilnahme und die Zahlung der Teilnahmegebühr aus. Teilnahmeentgelte Jede
Veranstaltung ist mit dem fälligen Teilnahmeentgelt ausgezeichnet. Eine
Unterrichtsstunde (U-Std.) umfasst 45 Minuten. In Einzelfällen sind zusätzliche
Mehrkosten und Umlagen in der Kursbeschreibung ausgewiesen. Solche Sachkosten
sind von der Ermäßigungsmöglichkeit ausgeschlossen. Sie werden mit den
Teilnehmergebühren fällig. Wechsel der
Kursleitung Aus
wichtigen Gründen können Veranstaltungen mit einer anderen Leitung als
ausgeschrieben durchgeführt werden. Daraus entsteht kein Rücktrittsrecht. Terminänderung Die
Bildungseinrichtung behält sich Terminänderungen vor. Mindestteilnehmerzahl Veranstaltungen
werden in der Regel ab 10 Personen durchgeführt. Mindestalter
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die
Bildungseinrichtung ist eine Bildungseinrichtung für Erwachsenen- und
Familienbildung. Erwachsene im Sinne des Weiterbildungsgesetzes sind
Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 16 Jahren. Das Mindestalter zur Teilnahme an
den Veranstaltungen beträgt daher 16 Jahre. Veranstaltungen
der Familienbildung sehen auch die Teilnahme von Kindern vor
(Eltern-Kind-Kurse). Weitere Veranstaltungen, für die eine Teilnahme auch unter
16 Jahren möglich ist, enthalten einen ausdrücklichen Hinweis. Die Teilnahme
von Kindern ist in Begleitung Erwachsener möglich, sie bedarf der Zustimmung
aller Erziehungsberechtigten. Haftung und
Datenschutz Die
Bildungseinrichtung übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen,
Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Ihre
persönlichen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen
des Kirchlichen Datenschutzgesetztes (KDG) elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe
der Daten an Dritte findet nur auf gesetzlicher Grundlage oder Ihre
ausdrückliche Zustimmung statt. Dies gilt für alle bei der Anmeldung
aufgenommen Daten sowie für eventuell erfasste Daten im Zusammenhang mit
Befragungen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
https://bildung.erzbistum-koeln.de/bw-erzdioezese-koeln-ev/datenschutz/ Aufnahme von
Wort-, Bild- und Tonbeiträgen Tonbandgeräte,
Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nur mit
ausdrücklicher Erlaubnis des Veranstalters betrieben werden. Aufnahmen jedweder
Form – auch durch den Einsatz von Mobiltelefonen – sind daher untersagt. Jeder
Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt. Digitale
Kursangebote Jeder
Teilnehmer ist für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internet-
Zugangs (Hardware, TK-Anschlüsse, etc.) und der sonstigen zur Nutzung von
Onlineangeboten des Bildungswerkes notwendigen technischen Einrichtungen und
Software (insbesondere Webbrowser) selber und auf eigene Kosten sowie auf
eigenes Risiko verantwortlich. Fundsachen Fundsachen,
die in den Räumlichkeiten der Bildungseinrichtung liegen bleiben, werden bis
maximal 2 Monate in der Bildungseinrichtung verwahrt und können während der
Öffnungszeiten abgeholt werden. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit dem 01.10.2020. Allgemeine Reisebedingungen Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen
ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der
im Falle Ihrer Buchung zwischen uns, dem Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V.
und Ihnen zustande kommt. 1.
Geltungsbereich Diese
Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge, die das BILDUNGSWERK
mit Ihnen ab 01.07.2018 abschließt. 2.
Anmeldung, Bestätigung 2.1 Mit der
Reiseanmeldung bieten Sie
dem BILDUNGSWERK den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der
Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die
Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in elektronischer Form
(per E-Mail, Online-Formular) erfolgen. 2.2 Die
Anmeldung erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen,
für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat. 2.3 Der
Reisevertrag kommt mit
der Annahme Ihres Angebotes durch das BILDUNGSWERK zustande. Das BILDUNGSWERK
bestätigt den Abschluss des Reisevertrages mit der Reisebestätigung auf einem
dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, in Papier nur nach Art. 250 § 6 I S.
2 EGBGB), mit dem Sicherungsschein, der sämtliche an BILDUNGSWERK von Ihnen
geleisteten Zahlungen gegen Insolvenz absichert, dem Kunden übersendet. 2.4 Weicht
der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der
vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot vor, an das das
BILDUNGSWERK für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie dem BILDUNGSWERK dessen Annahme innerhalb der
genannten Frist ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Leistung der
Anzahlung) erklären. 3. Bezahlung 3.1 Nach
Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von
20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den
Gesamtreisepreis angerechnet. 3.2 Der
Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn
(maßgeblich ist der Eingang der Zahlung beim Bildungswerk) fällig und zahlbar,
sofern der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise
durchgeführt wird, insbesondere das BILDUNGSWERK nicht mehr nach Ziffer 8.1 vom
Reisevertrag zurücktreten kann. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige
Restpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer einen
Sicherungsschein erhalten hat, kann das BILDUNGSWERK nach erfolgloser Mahnung
und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB)
und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten. 4.
Leistungen 4.1 Der
Umfang der vertraglichen Leistungen vom BILDUNGSWERK ergibt sich ausschließlich aus dem
Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit der für die betreffende Reise
geltenden Leistungsbeschreibung der Reise in der Ausschreibung. 4.2 Wird auf
Ihren Wunsch vom
BILDUNGSWERK ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich
die Leistungsverpflichtung vom BILDUNGSWERK ausschließlich aus dem konkreten
Angebot an Sie und der entsprechenden Reisebestätigung. 4.3 Leistungsträger (z. B. Seminarhäuser, Hotels,
Transportunternehmen) und Reisevermittler bzw. Reisebüros sind vom BILDUNGSWERK
nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen,
die über die Reiseausschreibung oder die Reisebestätigung vom BILDUNGSWERK
hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des
Reisevertrages (siehe Reisebestätigung) abändern. 5.
Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen 5.1 Das
BILDUNGSWERK behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als
den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei
Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang).
Das BILDUNGSWERK hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z.
B. per EMail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die
Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen
Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird. 5.2
Erhebliche Vertragsänderungen: Kann das BILDUNGSWERK die Reise aus einem nach
Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der
wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder
nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des
Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann das BILDUNGSWERK dem Kunden die
entsprechende Leistungsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb
einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das
Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag
erklärt. Das Angebot zu einer solchen Vertragsänderung kann nicht nach
Reisebeginn unterbreitet werden. 5.3 Das
BILDUNGSWERK kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Vertragsänderung nach 5.2
wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise)
anbieten, über die das BILDUNGSWERK den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu
informieren hat. 5.4 Nach dem
Ablauf einer vom Veranstalter nach 5.2 bestimmten Frist gilt das Angebot zur
Vertragsänderung als angenommen. 5.5 Tritt der Kunde nach 5.2 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit das BILDUNGSWERK infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat das BILDUNGSWERK unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. 6. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchungen 6.1 Sie
können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Bildungswerk der Erzdiözese Köln e. V.. Es wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch zu erklären. 6.2 Wenn Sie
zurücktreten, verliert das BILDUNGSWERK den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu
hat das BILDUNGSWERK die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die
sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn,
der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu
erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent
des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
Ihnen steht
es frei, nachzuweisen, dass das BILDUNGSWERK ein Schaden überhaupt nicht oder
nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden
ist. Das BILDUNGSWERK empfiehlt den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten
einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit
oder Tod und vermitteln Ihnen gerne eine solche Versicherung. 6.3 Sie
können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn
auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt Ihrer
eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie das BILDUNGSWERK nicht
später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Das BILDUNGSWERK kann dem
Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen
Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein,
haftet sie und der ursprüngliche Kunde gegenüber dem BILDUNGSWERK als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten. 6.4 Nimmt
das Bildungswerk auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach Vertragsschluss vor (d. h.
Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart), kann das BILDUNGSWERK ein
Umbuchungsentgelt von bis zu 50 € erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis
zum 35. Tag vor Reisebeginn möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach
vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den oben genannten Bedingungen
(siehe 6.2) und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch Sie möglich. Der Kunde
kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die
vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Umbuchungen sind
kostenfrei, wenn sie erfolgen, weil das BILDUNGSWERK keine, eine unzureichende
oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie
einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise,
wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind,
nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige
Rückerstattung.
8. Rücktritt und Kündigung durch das Bildungswerk 8.1 Das
BILDUNGSWERK kann bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen
vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den
Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden
vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss,
und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste
Rücktrittsfrist angegeben hat. Das BILDUNGSWERK kann ferner vor Reisebeginn vom
Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Fall hat das
BILDUNGSWERK den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu
erklären. Tritt das BILDUNGSWERK zurück, so erhalten Sie die auf den Reisepreis
geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück, spätestens innerhalb von 14 Tagen
nach dem Rücktritt des Bildungswerkes. 8.2 Das BILDUNGSWERK kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch das BILDUNGSWERK nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Dabei behält das BILDUNGSWERK den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei der Kündigung wird das BILDUNGSWERK durch die jeweilige Reiseleitung vertreten. 9. Obliegenheiten des Reisenden 9.1 Falls
Sie Ihre Reisedokumentation / Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor dem Abreisetermin
erhalten haben, bitten wir um umgehende Benachrichtigung. 9.2 Es
obliegt dem Kunden, vor der
Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen
und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen und Reisen mit ihren
spezifischen Inhalten mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar
ist. 9.3 Der
Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden
möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.
10. Abhilfe bei Mängeln, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden 10.1
Auftretende Mängel sind stets
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse
/ Telefonnummer anzuzeigen und dort ist innerhalb angemessener Frist um Abhilfe
zu ersuchen. Das BILDUNGSWERK kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich
ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes
der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Das
BILDUNGSWERK kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich oder
höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels
verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen,
hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Sofern das
BILDUNGSWERK infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe
schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten
Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. 10.2 Wird
eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet das BILDUNGSWERK
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den
Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es
lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch das BILDUNGSWERK verweigert wird
oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden
gekündigt, so behält das BILDUNGSWERK hinsichtlich der erbrachten und der zur
Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch
auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6
und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden
Reiseleistungen entfällt der Anspruch des BILDUNGSWERKES auf den vereinbarten
Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.
11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften 11.1 Der
Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, das
BILDUNGSWERK hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.
Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Der Reisende ist
verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente
und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis
für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. 11.2 Das
BILDUNGSWERK informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des
Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich
vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt
erforderlich sind. 11.3 Der
Reisende sollte sich
über sämtliche, über den nach Ziffer 11.2 genannten Umfang hinaus sinnvollen
Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst
informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen
Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, erhältlich
insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,
Tropenmedizinern (z. B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in
Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, wird diesbezüglich verwiesen.
12. Haftung, Haftungsbeschränkung Die
vertragliche Haftung des BILDUNGSWERKES für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht
schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer
Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens Die
EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet das Bildungswerk, den Kunden über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu
informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/ n
Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist das BILDUNGSWERK verpflichtet, dem
Kunden diejenige/n Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich die
Flugbeförderung durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass
der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht
bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende/n
Fluggesellschaft(en) wechselt/wechseln. Die Schwarze Liste der EU ist auf der
Internetseite https://ec.europa.eu/transport/ modes/air/safety/airban.de
einsehbar.
14. Datenschutz Über die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert das BILDUNGSWERK Sie in der Datenschutzerklärung
auf der Website. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten die Bestimmungen des KDG (Kirchlichen
Datenschutzgesetzes) ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf
eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese
Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer
Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für
die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die
Datenverarbeitung ist nach § 6 Abs. 1 S. 1 lit. c KDG zu den genannten Zwecken
zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an
nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die
Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie
Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre
Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie
übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung
zu beschweren (sämtliche Rechte der §§ 17 bis 25 KDG). Die Daten werden gelöscht,
wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre
Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten
auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. § 6 Abs. 1 S. 1 lit. g KDG
verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. § 23 KDG Widerspruch gegen die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe
vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter
der Adresse
mit einer E-Mail
von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten
Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an
kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der
Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit
kostenfrei widersprechen.
15. Sonstiges 15.1 Sollte
eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen
gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem
BILDUNGSWERK findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 15.2 Soweit
der Kunde Kaufmann oder
juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person
ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BILDUNGSWERKES
vereinbart. 15.3 Die
Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur
außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im
elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr Das
BILDUNGSWERK nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen.
Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht. Reiseveranstalter: Träger:
Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V. Formblatt
zur Pauschalreiserichtlinie Bei den von
BILDUNGSWERK angebotenen Reisen handelt es sich um Reiseleistungen in Form von
Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können
Sie alle EU-Reche in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das
BILDUNGSWERK trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung
der Pauschalreise. Zudem
verfügt das BILDUNGSWERK über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für
die Rückzahlung der Zahlung des Reisenden, und, falls der Transport in der
Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung der Rückbeförderung des
Reisenden im Fall seiner Insolvenz. Informationen
zur Online-Streitbeilegung Die
Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit. Diese Plattform finden Sie unter folgendem Link: Hinweis
gemäß § 36 VSBG: |